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LIEFERBEDINGUNGEN

1. Mit der Absendung des Bestellformulars per E-Mail an eshop@growatteco.at erklärt sich der Abnehmer/Käufer mit den folgenden Geschäftsbedingungen der Sunf Flow Energy, FN 604084 i, mit Sitz in Koflergasse 19, 1120 Wien, eingetragen im Handelsgericht Wien, (im Folgenden „Lieferantin“ genannt), einverstanden.

2. Als Abnehmer/Käufer kann lediglich eine juristische Person auftreten, die in den entsprechenden Registern für juristische Personen eingetragen ist, die in den Ländern geführt werden, in welche die bestellten Waren von dem Unternehmen geliefert werden.

3. Nach dem Eingang des Bestellformulars prüft die Lieferantin den Lagerbestand der Waren, bzw. deren Verfügbarkeit und die Lieferzeit, die anschließend dem Abnehmer bestätigt wird. Der Abnehmer erhält danach innerhalb von drei Werktagen eine Vorausrechnung über 100 % des Kaufpreises der Waren samt einer Bestätigung der Bestellung und der Lieferzeit. Nach der Begleichung der Rechnung wird die Lieferantin die gegenständlichen Waren verbindlich bestellen und/oder die Vorbereitungen für den Versand in die Wege leiten. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 45 bis 60 Tage ab Zahlungseingang auf dem Konto der Lieferantin, wobei der Käufer zur Kenntnis nimmt, dass die Lieferantin keine Haftung für etwaigen Verzug mit der Warenlieferung übernimmt, soweit dieser auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, insbesondere auf Ereignisse der sog. höheren Gewalt, Umstände, die pandemiebedingt sind, oder durch Kriegszustand in einem anderen Land, durch Wetterbedingungen, bzw. durch andere Transportunternehmen verursacht wurden.

4. Nach der Ausstellung der Vorausrechnung reserviert die Lieferantin automatisch die auf der Vorausrechnung angeführten Waren. Die ausgestellte Vorausrechnung ist innerhalb von 3 Tagen ab deren Ausstellung fällig. Sollte die Zahlung innerhalb der festgelegten Frist ausbleiben, wird die Rechnung automatisch storniert und die Reservierung wird aufgehoben. Unter dem Zahlungstag der Anzahlung für die bestellten Waren versteht sich der Tag der Gutschrift der Finanzmittel auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto der Lieferantin.

5. Wird die Vorausrechnung nicht über 100% des Kaufpreises ausgestellt, stellt die Lieferantin nach der Anlieferung der Waren in ihr Lager eine Rechnung über den Restbetrag des Kaufpreises aus. Nach der Begleichung des Restbetrags des Kaufpreises wird der Abnehmer aufgefordert, die Waren von den Lagerräumen der Lieferantin in Prologis park Bratislava, GATE 1, Halle DC 2, Diaľničná cesta 4088, 903 01 Senec, Slowakei abzuholen.

6. Der Abnehmer ist verpflichtet, die bestellten Waren am nächstfolgenden Freitag, der kein Feiertag ist, nach der Zusendung der Mitteilung über die Warenanlieferung zu übernehmen. Die Lieferantin behält sich hierbei das Recht vor, Lagergebühren in Höhe von 100 EUR für jede weitere Woche der Warenlagerung zu berechnen.

7. Als Nachweis der Befugnis zur Übernahme der Waren dient die Bestellung und die Bestätigung der Lieferantin über die Warenanlieferung. In der Bestellung führt der Abnehmer/Käufer den Vor-, Nachnamen, genaue Lieferadresse, Mobiltelefonnummer und E Mailadresse der Ansprechperson an. An diese Kontaktdaten wird der Abnehmer/Käufer eine Mitteilung über die Warenanlieferung zugestellt bekommen. Bei persönlicher Warenübernahme weist sich die Ansprechperson mit dieser Mitteilung und dem Personalausweis aus.

8. Wird vom Kunden der Transport bei der Lieferantin in Auftrag gegeben, erfolgt der Transport über DPD und/oder Geiss. Der Transport wird nach dem auf der Rechnung angegebenen Transportpreis berechnet. In diesem Preis sind die Manipulationsgebühren, die Verpackung, die Versicherung und die Beförderung inbegriffen.

9. Der Abnehmer ist verpflichtet, vor der Warenübernahme die gegenständlichen Waren insbesondere auf offensichtliche Schäden und sichtbare Mängel zu prüfen, sowie die Menge zu überprüfen. Die abgenommenen Waren gelten als ohne offensichtliche Mängel geliefert, sofern vom Abnehmer am Ort der Warenübernahme keine offensichtlichen Mängel erkannt und spezifiziert wurden. Mit der Warenübernahme geht das Risiko der Warenschäden auf den Abnehmer über.

10. Als Bestätigung der Warenübernahme gilt der Lieferschein, den der Abnehmer direkt vor Ort im Lager der Lieferantin ausgehändigt erhält.

11. Die Gewährleistungsfrist für die Waren ist in der Preisliste der Lieferantin für jede Warenart gesondert definiert.

12. Die Mängel an Waren, die während der Gewährleistungsfrist auftreten, hat der Abnehmer unter office@growatteco.at geltend zu machen, wobei eine Kopie der Bestellung, der Rechnung, des Lieferscheins und eine Beschreibung der Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetreten sind, beizufügen ist. Zudem hat er sich an die im Garantieschein vorgegebene Vorgehensweise bei der Reklamationserhebung zu halten.

13. Die Lieferantin leitet die Bearbeitung der Reklamation innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Reklamation ein. Bei Lieferung von neuen Komponenten hängt die Reparaturdauer von der Lieferung von Ersatzkomponenten durch den Hersteller ab, sofern der Lieferantin die Ersatzteile nicht zur Verfügung stehen. Die Lieferantin liefert Waren, die sie aktuell auf Lager hat. Sind die beanstandeten Waren nicht vorrätig, werden die fehlenden Waren von der Lieferantin bestellt, wobei für die Warenlieferung eine Lieferfrist von 45 bis 60 Tage gilt.

14. Die Geschäftsbeziehung zwischen der Lieferantin und dem Abnehmer richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB).

15. Für jeden registrierten Abnehmer wird die Lieferantin ein Konto unter oss.growatt.com einrichten. Die Login-Daten werden innerhalb von 10 Tagen ab der ersten Bestellung und Begleichung der Vorausrechnung zugesandt. Alle technischen Fragen, Mängel und Reklamationen kann der Abnehmer über dieses Konto erheben, das für ihn als einen autorisierten Techniker für GROWATT Produkte eingerichtet wird.

16.  Eine Montage von GROWATT-Produkten durch eine Person/ein Unternehmen ohne die entsprechende Zertifizierung wird ein Erlöschen der Gewährleistung für die gelieferten GROWATT Produkte und Ablehnung von Reklamationen nach sich ziehen.

Bratislava, den 01.06.2023